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Das Abstandsflächenrecht in Bayern
Systematische Darstellung mit detaillierten Abbildungen
Von Dirnberger, Franz
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34,00 €
ISBN-13 | 978-3-415-07458-3 |
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Erscheinungsjahr | 2024 |
Verlag | Boorberg Verlag |
Ausgabe | 4. überarbeitete Auflage 2024 |
Umfang / Format | 156 Seiten, Kartoniert |
Medium | Buch |
In Art. 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sind die Abstandsflächen und Abstände von Gebäuden und Anlagen mit gebäudegleicher Wirkung geregelt. Die Vorschrift wird in diesem Leitfaden detailliert und mit zahlreichen Abbildungen erläutert. Das erste Kapitel enthält eine grundlagenorientierte Einführung, das letzte Kapitel geht auf Abweichungen von den Abstandsflächenvorschriften nach Art. 63 BayBO ein.
Die 4. Auflage berücksichtigt insbesondere die Bauordnungsnovelle 2021. Sie hat die Vorschriften des Abstandsflächenrechts grundlegend verändert und beinhaltet u.a. die praktisch vollständige Übernahme des Modells der Musterbauordnung (MBO). Die Sonderregelung für Städte mit über 250.000 Einwohnern, für die weiterhin das alte Recht gilt, wird dabei ebenso erläutert wie die neu ins Gesetz aufgenommene abstandsflächenrechtliche Privilegierung von Maßnahmen zum Zweck der Energieeinsparung.
Darüber hinaus geht der Autor ausführlich auf die umfangreiche jüngere Rechtsprechung zum Abstandsflächenrecht ein. Das amtliche Formular zur Abstandsflächenübernahme und der Wortlaut des Art. 6 BayBO sind mit abgedruckt.
Die 4. Auflage berücksichtigt insbesondere die Bauordnungsnovelle 2021. Sie hat die Vorschriften des Abstandsflächenrechts grundlegend verändert und beinhaltet u.a. die praktisch vollständige Übernahme des Modells der Musterbauordnung (MBO). Die Sonderregelung für Städte mit über 250.000 Einwohnern, für die weiterhin das alte Recht gilt, wird dabei ebenso erläutert wie die neu ins Gesetz aufgenommene abstandsflächenrechtliche Privilegierung von Maßnahmen zum Zweck der Energieeinsparung.
Darüber hinaus geht der Autor ausführlich auf die umfangreiche jüngere Rechtsprechung zum Abstandsflächenrecht ein. Das amtliche Formular zur Abstandsflächenübernahme und der Wortlaut des Art. 6 BayBO sind mit abgedruckt.